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What follows is a plain HTML version of the Quiz.
1. Nach Pelagius (gest. ca. 420) bewirkt das peccatum originale, die Allgemeinheit der Sünde, …
- [ ] a. option a: dass die Willensfreiheit (liberum arbitrium) verloren geht
- [ ] b. option b: dass sie unbeeinträchtigt bleibt
- [ ] c. option c: dass sie beinträchtigt wird, nicht aber verloren geht
2. Konsequenterweise erwirbt der Mensch im Pelagianismus seine Tugend …
- [ ] a. option a: allein aus Gnade
- [ ] b. option b: allein aus seinem natürlichen Vermögen des Willens
- [ ] c. option c: primär aus Gnade, aber sein Wille wirkt mit
- [ ] d. option d: primär aus seinem Willensvermögen, aber die Gnade bringt eine Erleichterung
3. Nach Augustin (gest. 430) hat der Mensch im status integritatis …
- [ ] a. option a: nur den liberum arbitrium (freien Willen)
- [ ] b. option b: das liberum arbitrium und ein "donum superadditum": die Vernunft (intelligentia)
- [ ] c. option c: das liberum arbitrium und ein "donum superadditum": das adiutorium gratiae (eine Hilfsgnade)
- [ ] d. option d: den servum arbitrium (gebundener Wille) und das adiutorium gratiae als donum superadditum
4. Bei Augustin gilt: Durch die freiwillentliche Entscheidung gegen Gott geht sowohl das als auch das adiutorium gratiae als verloren. Im aus Geist und Fleisch zusammengesetzten Menschen herrscht nun die des Fleisches auch über den Willen. Da sich diese Ursünde () auf alle Menschen durch Vererbung überträgt, ist die gesamte Menschheit jetzt eine , die gerechtigkeitshalber nur eines, den Tod, verdient hat.
- [liberum arbitrium]
- [concupiscentia mala]
- [donum superadditum]
- [peccatum originale]
- [massa perditionis]
5. In diese Situation trifft nun nach Augustins Gottes Gnade: durch Wort und Sakrament kommt es zu einer realen , durch die der Mensch zwar nicht das liberum arbitrium und das adiutorium gratiae widererlangt, die aber immerhin als das gute Wollen gemäß einer , d.h. einem Begehren als , bewirkt, und die als nicht nur das gute Wollen, sondern auch das Vollbringen bewirkt.
Diese Gnade ist , d.h. der Mensch hat nicht die Möglichkeit sich ihrer zu verweigern. Sie ist auch , vorauslaufende Gnade, weil sie letztlich auf dem ewigen Ratschluß Gottes beruht, bestimmte Menschen von dem eigentlich gerechten Schicksal der massa perditionis zu befreien, nicht auf etwas, was der Mensch vorweisen könnte. Um tatsächlich aus der massa perditionis entnommen zu werden, reicht aber diese iustificatio noch nicht aus. Der Mensch, muß, ebenfalls aus gratia praeveniens, das , das Geschenk der Beständigkeit im Guten, erhalten.
Wer in der massa perditionis verbleibt, wer ihr nur scheinbar durch die iustificatio und wer ihr wirklich durch iustificatio und durch das Geschenk der Perseveranz entnommen ist, beruht auf Gottes , d.h. vor dem Fall schon bestimmter, Festlegung, die als eine bezeichnet werden kann.
- [gratia operans]
- [praedestinatio gemina]
- [dilectio dei oder caritas]
- [gratia praeveniens]
- [iustificatio]
- [irrisistibel]
- [concupiscentia bona]
- [donum perseverantiae]
- [supralapsarischer]
- [gratia cooperans]
6. Die folgenden kirchlichen Lehrentscheidungen, insbesondere die Synode von Orange (529) verurteilten die Lehre des Pelagius und entschieden sich mehr oder weniger für die Augustinsiche Gnadenlehre. Gerade dadurch wurde die Probleme für die Gnadenlehren des Mittelalters geschaffen, die dadurch zwar sehr selten pelagianisch, häufig aber semipelagianisch werden konnte. Welche augustinischen Aussagen wurden nicht übernommen, sondern sogar später verworfen?
- [ ] a. option a: das peccatum originale als Unfähigkeit zum Guten
- [ ] b. option b: der Verlust des liberum arbitrium durch den Fall
- [ ] c. option c: Die Notwendigkeit der Gnade für eine concupiscentia bona
- [ ] d. option d: die gratia irresistibilis
- [ ] e. option e: die inspiratio dilectionis, die Eingießung der Liebe
- [ ] f. option f: die praedestinatio gemina
- [ ] g. option g: a–c sind richtig
- [ ] h. option h: d–f sind richtig
- [ ] i. option i: a, c, e sind richtig
- [ ] j. option j: b, d, f sind richtig
7. Die aristotelisch beeinflußte Gnadenlehre des Dominikaners Thomas von Aquin (gest. 1274) vollzieht sich vor dem Hintergrund dieser Lehrentscheidungen. Die dabei gebrauchten Begriffe werden nun anders definiert, teils kommen neue hinzu: So wird durchgängig zwischen Gottes Gnadenhandeln, der , und den Wirkungen dieses Gnadenhaldelns, der unterschieden. Dann gilt:
1. Der Mensch im status integritatis hat den liberum arbitrium und das donum superadditum eines adiutorium der Gnade. Letzteres hilft dem Menschen aber nicht in seiner Fähigkeit des freien Willens, sich auf das Gute hinordnen zu können, sondern bezeichnet die im status integritatis.
2. Nach dem Fall geht dieses donum superadditum verloren, nicht aber der freie Wille.
3. Einige Menschen erhalten von Gott jetzt die . Diese hat noch keine heilsame Wirkung und ist noch ; vielmehr bildet sie (als notwendige Bedingung) zusammen mit den Sakramenten (ebenfalls als notwendige Bedingung) nun eine (Geneigtheit) einiger Menschen für den späteren Gnadenempfang.
4. Unter dieser gratia praeveniens kann der Mensch nichts tun, was ihm ein Meritum vor Gott erwirken würde: es gibt jetzt noch kein (Verdienst, weil man dessen würdig ist).
5. Nun folgt die : Aufgrund Gottes gratia increata wird dem Menschen eine gratia creata verliehen, die in einem , in einem übernatürlichen Habitus des Menschen besteht. Diese Gnade bewirkt nun die , die real gedacht wird, und zwar in doppelter Art und Weise:
6. Als bewirkt sie nun die Ausrichtung des Menschen am Guten, vom Stand der Ungerechtigkeit in den der Gerechtigkeit. Nun kann der Mensch kraft seines liberum arbitrium gute verdienstliche Werke vollbringen, unterstützt wird er dabei von der .
- [iustificatio]
- [nicht die iustificatio]
- [gratia creata]
- [Disponiertheit]
- [habitus supernaturalis]
- [infusio gratiae]
- [gratia cooperans]
- [meritum de condigno]
- [gratia operans]
- [faktische Ausgerichtetheit des Menschen auf das Gute]
- [gratia praeveniens]
- [gratia increata]
8. Die ältere fransziskanische Schule (Alexander von Hales, gest. 1245; Bonaventura, gest. 1274) unterscheidet sich wesentlich von der dominikanischen Gnadenlehre:
1. Im status integritatis erwirbt sich der Mensch kraft seiner Natur und seines freien Willens ein ; d.h. ein Billigkeitsverdienst, auf das er eigentlich kein Anrecht hat: Dieses ist das donum superadditum des .
2. Durch den Fall geht dieses verloren und wird durch die ersetzt; der bleibt erhalten.
3. Nach dem Fall wirkt Gott einerseits mit seiner (umsonst gegebenen Gnade). Diese bewirkt nicht die Rechtfertigung (iustificatio), sondern ermöglicht es dem Menschen z.T. Gutes zu tun. Dieses Gute, das der natürliche Mensch nun mit dem sachten Beistand der gratia gratis data tut, erkennt Gott als meritum de congruo, als an und belohnt es, indem es nun eine Disponiertheit für die später rechtfertigende Christusgnade bildet:
4. Jetzt erfolgt die Gabe der , die Gnade die gerecht macht. Diese Gerechtmachung wird so verstanden, daß die aufgrund des Falles bestehende concupiscentia wird.
- [adiutorium gratiae]
- [Billigkeitsverdienst]
- [meritum de congruo]
- [donum superadditum]
- [gratia gratis data]
- [concupiscentia]
- [entfernt]
- [gratia gratum faciens]
- [liberum arbitrium]
9. Noch stärker pelagianisierend zeigt sich die jüngere franziskanische Schule und der spätscholastische Nominalismus (Johannes Duns Scotus, gest. 1308; William von Occam, gest. 1347; Gabriel Biel, gest. 1495):
1. Im status integritatis gibt es nur den ; der Menschen hat die Aufgabe der , d.h. die Schuld, die Gerechtigkeit zu erbringen.
2. Im Fall erbringt er diese nicht. Folge: Ewiger Tod + concupiscentia. Der freie Wille geht nicht verloren, sondern bleibt vollständig intakt.
3. Nach dem Fall: Kraft seines Willens übt der Mensch das aus, d.h. er tut aus allen Kräften, die ihm natürlich zur Verfügung stehen, das Gute. Gott spendet nun die Disponiertheit zum Empfang des (Verdienst Christi).
4. Alle Werke, die der Mensch nun nach dem Verdienst Christi kraft seines immer schon freien Willens ausübt, werden als gewertet, d.h. als Würdigkeitsverdienst, d.h. als Verdienste, durch die der Mensch nun ein Anrecht auf die Ewige Seligkeit erwirbt.
Eine dem menschlichen Vermögen vorauslaufende gibt es hier nicht mehr.
Warum kann der Mensch hier nicht gleich nach dem Fall wieder das Gute tun, das dann verdienstlich wäre? Nun, ganz einfach: Weil Gott nur solche Werke als verdienstlich anerkennen will, die aufgrund des Verdienstes Christi geschehen. Warum ist das Verdienst Christi überhaupt ein Verdienst? Nun, ganz einfach: Weil Gott es so will; er hätte auch etwas anderes wollen können.
- [meritum Christi]
- [gratia praeveniens]
- [meritum de condigno]
- [freien Willen]
- [facere quod in se est]
- [iustitia debita]
10. Das den römischen Katholizismus konstituierende Tridentinum (1545–1563) lehnt ab:
- [ ] a. option a: Die Gnadenlehre der Reformatoren
- [ ] b. option b: Die Gnadenlehren der späteren Franziskanerschule und des Nominalismus
- [ ] c. option c: Die Gnadenlehre Thomas von Aquins
- [ ] d. option d: a & b sind richtig.
- [ ] e. option e: a & c sind richtig.
- [ ] f. option f: b & c sind richtig.
11. Das den römischen Katholizismus konstituierende Tridentinum (1545–1563) behauptet:
- [ ] a. option a: … die gratia praeveniens, eine der menschlichen Tat zuvorkommende Gnade, die aber nicht heilswirksam ist
- [ ] b. option b: … einen liberum arbitrium vor und nach dem Fall
- [ ] c. option c: … einen liberum arbitrium nur vor dem Fall
- [ ] d. option d: … dass das "facere quod in se est" notwendige und hinreichende Bedingung für das Heil ist
- [ ] e. option e: a & c sind richtig.
- [ ] f. option f: b & d sind richtig.
- [ ] g. option g: a & b sind richtig
12. Das Tridentinum gestaltet die Rechtfertigung als Prozess, der göttliches und menschliches Handeln kennt. Ordnen Sie zu:
göttliches Handeln: menschliches Handeln:
1. 2. 3.
4.
5.
- [praeparatio]
- [iustificatio]
- [gratia praeveniens]
- [meritum bonorum operum]
- [vita aeterna]
13. Nach Martin Luther (gest. 1546) gilt:
- [ ] a. option a: Es gibt in Heilsfragen kein liberum arbitrium, weder vor noch nach dem Fall
- [ ] b. option b: Das liberum arbitrium in Heilsfragen geht nach dem Fall verloren
- [ ] c. option c: Das liberum arbitrium ist eine res de solo titulo (eine Sache, nur dem Namen nach)
- [ ] d. option d: Es gibt nach dem Fall ein servum arbitrium (an extern und passiv an die Affekte gebundener Wille)
- [ ] e. option e: Es gibt vor und nach dem Fall ein servum arbitrium (an extern und passiv an die Affekte gebundener Wille)
- [ ] f. option f: Gnade kommt zur Natur hinzu (gratia non tollit, sed perficit naturam)
- [ ] g. option g: Schon die Schöpfung, auch des einzelnen Menschen, ist Gnade
- [ ] h. option h: Sünde besteht primär in concupiscentia
- [ ] i. option i: Sünde besteht primär in einer incurvatio in seipsum des Menschen
- [ ] j. option j: Es gibt eine praedestinatio gemina
- [ ] k. option k: Es kann keine praedestinatio gemina geben
- [ ] l. option l: Die Antworten a–e sind richtig
- [ ] m. option m: Die Antworten f–k sind richtig
- [ ] n. option n: Die Antworten a, c, e, g, i, k sind richtig
- [ ] o. option o: Die Antworten b, d, f, h, j sind richtig
14. Gerechtigkeit ist nach Luther immer …
- [ ] a. option a: iustitita aliena
- [ ] b. option b: iustitia passiva
- [ ] c. option c: beides ist richtig
- [ ] d. option d: beides ist Unsinn
15. Nach CA IV geschieht die Rechtfertigung …
- [ ] a. option a: gratis
- [ ] b. option b: propter Christum
- [ ] c. option c: per fidem
- [ ] d. option d: a–c sind richtig
16. Bei Luther ist die Rechtfertigung sowol imputativ als auch effektiv gedacht. Aber schon Melanchthon tendiert zu einem imputativen Rechtfertigungsverständnis, das nach Luther im Luthertum immer stärker hervortritt. Ein imputatives Rechtfertigungsverständnis bezeichnet dabei …
- [ ] a. option a: die juridische Anrechnung der iustitia Christi an den Menschen
- [ ] b. option b: die Gerechtmachung des Menschen durch Gott
17. Das Antinomistische Mißverständnis: Von röm.-kath. Seite wurde immer wieder Kritik an der lutherischen Rechtfertigungslehre geübt, die darin bestand, daß man angenommen hatte, es handele hier eine Rechtfertigung ohne Werke. Auch die lutherische Theologie konnte zugeben, daß die Rechtfertigungslehre öfters falsch verstanden wurde, so als ob sie eine "billige Gnade" (Bonhoeffer) lehre. Warum handelt es sich dabei um eine Mißverständnis?
- [ ] a. option a: weil allen der Glaube rechtfertigt, allein die Werke aber heiligen.
- [ ] b. option b: weil Glaube immer fiducia (Vertrauen) ist und aus diesem immer gute Werke fließen.
- [ ] c. option c: weil ohne gute Werke Glaube nicht denkbar ist
- [ ] d. option d: weil der Glaube nur die Wurzel (radix) ist, aus der die rechtfertigenden guten Werke kommen
- [ ] e. option e: weil der Glaubende "Lust und Liebe zu Gottes Geboten" (Luther) hat, sonst wäre er kein Glaubender
- [ ] f. option f: weil das Endgericht nach dem Glauben, nicht nach den Werken erfolgt
- [ ] g. option g: weil der Glaube (fides, f) gute Werke (opera, o) impliziert, o also hinreichende Bedingung für o ist (f –>o)
- [ ] h. option h: Antwort a–c ist richtig
- [ ] i. option i: Antwort d–g ist richtig
- [ ] j. option j: Antwort a, d, f, sind richtig
- [ ] k. option k: Antwort b, c, e, g sind richtig
- [ ] l. option l: Antwort a und i sind richtig
18. Nach Luther ist der Gerechtfertigte immer . Daher bildet die Rechtfertigung auch im Leben des Glaubenden, die datierbar ist. Der Gedanke, es gäbe , findet sich erst später im . Vielmehr muß der Christ "täglich zur Taufe kriechen", er muß dauerhaft die Evangeliumskommunikation der empfangen und bleibt dauerhaft auf das gewißheitsschaffende des Heiligen Geistes in seinem Herzen angewiesen.
- [eine einmalige Wende]
- [simul iustus et peccator]
- [testimonium]
- [keine einmalige Wende]
- [Pietismus]
- [viva vox evangelii]
19. Sowohl die altprotestantische Orthodoxie als auch der Pietismus entfernten sich z.T. wieder von dieser Einsicht, indem sie das Rechtfertigungsgeschehen nicht mehr als ein dauerhaft, im Leben des Christen sich ständig ereignendes begriffen, sondern es als einen Prozeß verschiedener Entwicklungsstufen verstehen wollten, der z.T. Ähnlichkeit mit mystischen Stufenschemata besitzt. So stellt J.A. Quenstedt (gest. 1688) folgendes Stufenschema auf, in dem die Rechtfertigung nur noch eine Station von mehreren ist:
1. vocatio (Berufung)
2. regeneratio (Wiedergeburt)
3. conversio (Bekehrung)
4. iustificatio (Rechtfertigung)
5. poenitentia et confessio (Buße und Beichte)
6. unio mystica (mystische Einung)
7. renovatio (Erneuerung).
Wie wird diese Lehre genannt?
- [ ] a. option a: Lehre von der Unio mystica
- [ ] b. option b: Lehre von der via mystica
- [ ] c. option : Lehre vom Bußkampf
- [ ] d. option d: Lehre vom ordo salutis
- [ ] e. option e: Lehre von den "Stufen des Glaubens"
- [ ] f. option f: Lehre von den Föderalschemata
- [ ] g. option g: inappropinquarer Annäherungsprozess
- [ ] h. option h: Zytose mit semipermeablen Membranen
20. Gegenüber der lutherischen Tradition entwickelte sich die reformierte Tradition anders, was auch Grundzüge der Gnadenlehre betrifft, die hauptächlich auf Johannes Calvin (gest. 1564) zurückgeht. Für die reformierte Gnadenlehre gilt …
- [ ] a. option a … die Annahme einer doppelten Prädestination im aeternum decretum dei
- [ ] b. option b … die Annahme der Irristibilitas gratiae
- [ ] c. option c … die Notwendigkeit des vollständigen Heilsempfangs erst aufgrund des donum perseverantiae
- [ ] d. option d … der Ausschluß der Arminianer auf der Dordrechter Synode 1618/19, die statt einer Vorherbestimmung nur durch von einem Vorherwissen Gottes über die, die das Heil erlangen, und die, die es verspiele, wußten.
- [ ] e. option e: … die Dogmatisierung der Ansicht, Glaube impliziere gerade keine Glaubensgewißheit in der Westminster Confession 1646
- [ ] f. option f: … die Dogmatisierung der Föderaltheologie in der Westminster Confession von 1646
- [ ] g. option g: … die Annahme eines tertius usus legis
- [ ] h. option h: … die Wertung des Evangeliums als nova lex
- [ ] i. option i: Antwort a, d, f sind richtig
- [ ] j. option j: Antwort d, g, h sind richtig
- [ ] k. option k: Alle Antworten sind richtig